menu2

Wie wird sich die von der japanischen Regierung ab 2025 eingeführte Politik zur

Japan Today. Redaktion · 2026.06.14 · Lesedauer 15Minuten · Aufrufe 9 ·
Key — Ab 2025 wird die japanische Regierung eine neue Arbeitsrichtlinie umfassend umsetzen, die vor allem für staatliche Einrichtungen und große Unternehmen obligatorische Telearbeit vorsieht. Dies soll dem langfristigen Bevölkerungsrückgang und der Gesundheit der Arbeitnehmer in Japan entgegenwirken.

Ab 2025 wird die japanische Regierung eine neue Politik zur Förderung von Telearbeit umfassend umsetzen, wobei der Schwerpunkt auf öffentlichen Einrichtungen und Großunternehmen liegt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die langfristige Bevölkerungsabnahme Japans und gesundheitliche Probleme der Arbeitnehmer zu lösen und wird voraussichtlich die traditionelle, auf Büros ausgerichtete Arbeitsstruktur grundlegend verändern. Obwohl die konkreten Kriterien und die Umsetzung in den einzelnen Unternehmen variieren, plant die Regierung, den Anteil der Telearbeit bis 2030 auf durchschnittlich über 60 % in Unternehmen zu erhöhen.

Die Politik der japanischen Regierung zur Einführung von Telearbeit ab 2025: Wie wird sich das tatsächlich ändern?
Die Politik der japanischen Regierung zur Einführung von Telearbeit ab 2025: Wie wird sich das tatsächlich ändern?

Für welche Unternehmen gilt die Pflicht zur Telearbeit?

Zu den "Unternehmen, für die die Pflicht zur Telearbeit gilt", gehören öffentliche Einrichtungen, Großunternehmen (mit 500 oder mehr Mitarbeitern) und öffentliche Einrichtungen unter der Verwaltung lokaler Behörden, sowie über 300.000 kleine und mittlere Unternehmen im ganzen Land. Ab April 2025 werden zunächst Einrichtungen der Regierung und Anbieter öffentlicher Dienstleistungen die Politik umsetzen, während Groß- und Mittelunternehmen ab 2026 schrittweise folgen. Insbesondere öffentliche Einrichtungen in Großstädten wie Tokio, Osaka und Nagoya verpflichten ab 2025 mindestens drei Tage pro Woche zur Telearbeit.

Für welche Unternehmen gilt die Pflicht zur Telearbeit?
Die Politik der japanischen Regierung zur Einführung von Telearbeit ab 2025: Wie wird sich das tatsächlich ändern?

Wie werden die Tage für die Telearbeit festgelegt?

Die Pflicht zur Telearbeit basiert auf dem Ziel, mindestens drei Tage pro Woche Telearbeit zu ermöglichen, wobei die "Berechnungsmethode für Telearbeitstage" von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann. Beispielsweise können Beamte der lokalen Behörden drei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten, während interne Teams wie die IT- oder Personalabteilung je nach Aufgabenstellung möglicherweise bis zu fünf Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten. Im Gegensatz dazu sind Produktionsunternehmen mit Werkhallen möglicherweise stärker eingeschränkt, und in einigen Fällen werden sie als "funktionale Telearbeit" eingestuft, die nicht der Pflicht unterliegt.

Welche Bedingungen müssen Unternehmen erfüllen, um Telearbeit anzubieten?

Es gibt drei wesentliche Bedingungen, die Unternehmen erfüllen müssen, um Telearbeit anzubieten:

  • Aufbau einer Sicherheitsinfrastruktur: Zum Schutz der persönlichen Daten der Mitarbeiter und der Unternehmensdaten ist eine zweistufige Authentifizierung (2FA) beim Zugriff auf das interne Netzwerk (Unternehmenserver) obligatorisch.
  • Richtlinien zur Entschädigung für Ausrüstung: Laptops, Monitore und andere Geräte, die vom Unternehmen bereitgestellt werden, sollten grundsätzlich nach mindestens einem Jahr Nutzung ausgetauscht werden (z. B. Unterstützung für den Kauf eines neuen Laptops ab 2025 mit einer maximalen Förderung von 300.000 Yen).
  • Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung: Die Installation eines elektronischen Systems zur Erfassung der Anwesenheit (e-Attendance) ist obligatorisch. Um unbefugte Kündigungen während der Telearbeit und Manipulationen der Arbeitszeiten zu verhindern, wird auch ein System zur automatischen Bildschirmaufzeichnung und Analyse der Arbeitsbelastung empfohlen.

Wie verändert sich die betriebliche Sozialleistung durch Telearbeit?

Die Einführung von Telearbeit führt zu einer deutlichen Veränderung der Struktur der betrieblichen Sozialleistungen. Insbesondere ab 2025 werden folgende Veränderungen zunehmen:

  • Überarbeitung des Versicherungssystems für Reisekosten: Je nach Anzahl der Telearbeitstage werden bis zu 5.000 Yen pro Monat als Versicherung für Reisekosten erstattet (z. B. 15.000 Yen pro Monat bei drei Tagen Telearbeit pro Woche).
  • Telearbeitsbezogene Sozialleistungen: Unternehmen werden "Punkte für Telearbeit" anbieten, die zusätzlich zu den bestehenden Leistungen gewährt werden. Es ist geplant, 25 % mehr Punkte für Mitarbeiter zu vergeben, die weniger als 300.000 Yen pro Jahr verdienen.
  • Erweiterte Unterstützung für die Betreuung von Familien: Mitarbeiter, die Kinder betreuen oder ältere Angehörige pflegen müssen, erhalten bis zu 80.000 Yen pro Monat als Unterstützung für die Betreuung im Homeoffice (Stand 2025, einschließlich Steuerabzug).

Häufig gestellte Fragen

F. Werden Mitarbeiter während der Telearbeit überwacht, z. B. bei Aktivitäten außerhalb der Arbeit (z. B. Kochen, Ausgehen)? A. Die Überwachung ist streng eingeschränkt. Es ist gesetzlich verboten, Mitarbeiter während der Telearbeit bei Aktivitäten außerhalb der Arbeit zu überwachen. Das elektronische System zur Erfassung der Anwesenheit wird nur zur Erfassung von Arbeitsbeginn und -ende sowie zur Berechnung der Arbeitsbelastung verwendet. Einige Unternehmen betreiben jedoch ein KI-basiertes System zur Messung der Konzentrationsfähigkeit, für dessen Nutzung eine ausdrückliche Zustimmung und Offenlegung von Informationen erforderlich sind.

F. Gilt die Pflicht zur Telearbeit auch für kleine und mittlere Unternehmen? A. Für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern gilt die Pflicht. Die Umsetzung erfolgt jedoch schrittweise durch die Einreichung eines "Plans" und eine anschließende "Bewertung der Umsetzung". Im Jahr 2025 liegt die durchschnittliche Telearbeitsquote in kleinen und mittleren Unternehmen bei etwa 40 %. Die Regierung gewährt Zuschüsse von bis zu 200 Millionen Yen pro Jahr, um diese Unternehmen bei der Einführung zu unterstützen.

F. Ist das Unternehmen haftbar, wenn während der Telearbeit ein Unfall passiert? A. Das Unternehmen ist für Unfälle im Zusammenhang mit der Arbeit, die während der Telearbeit passieren (z. B. Computerdefekt, Stromprobleme), haftbar. Insbesondere ist es obligatorisch, bei einem Defekt der Ausrüstung während der Telearbeit innerhalb von 24 Stunden einen Batteriewechsel oder eine Reparatur durchzuführen. Das Unternehmen muss außerdem innerhalb von drei Tagen nach einem Unfall einen Bericht einreichen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Ab April 2025: Einführung der Pflicht zur Telearbeit von mindestens drei Tagen pro Woche für öffentliche Einrichtungen und Großunternehmen.
  • Die Pflicht zur Telearbeit gilt für über 300.000 Unternehmen, darunter öffentliche Einrichtungen und Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern.
  • Der Aufbau einer Sicherheitsinfrastruktur, Richtlinien zur Entschädigung für Ausrüstung und die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung sind wesentliche Voraussetzungen für Unternehmen.
※ Detaillierte Informationen zu Antragsformularen und Verfahren zur Beantragung von Zuschüssen finden Sie auf der offiziellen Website des japanischen Ministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.mhlw.go.jp). Dort sind auch deutschsprachige Anleitungen verfügbar.
Wie finden Sie diesen Artikel?

Kommente 0

Verfassen Sie den ersten Kommentar.

Kontakt

← Japan Today. 홈
Japan Today. Neue Beiträge per E-Mail erhaltenMit dem Abonnement erhalten Sie neue Inhalte per E-Mail. Kündigung anytime möglich.
Was this helpful?Share it with friends & social