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Wirtschaft

Wie wird sich die von der japanischen Regierung ab 2025

Japan Today. Redaktionsteam · Marie Becker · 2026.06.14 · Lesezeit 15Min. · Aufrufe 16 ·
Kernpunkt — Ab 2025 wird die japanische Regierung eine neue Arbeitsrichtlinie umfassend umsetzen, die vor allem für staatliche Einrichtungen und große Unternehmen obligatorische Telearbeit vorsieht. Dies soll dem langfristigen Bevölkerungsrückgang und der Gesundheit der Arbeitnehmer in Japan entgegenwirken.

Ab 2025 wird die japanische Regierung eine neue Politik zur Förderung von Telearbeit umfassend umsetzen, wobei der Schwerpunkt auf öffentlichen Einrichtungen und Großunternehmen liegt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die langfristige Bevölkerungsabnahme Japans und gesundheitliche Probleme der Arbeitnehmer zu lösen und wird voraussichtlich die traditionelle, auf Büros ausgerichtete Arbeitsstruktur grundlegend verändern. Obwohl die konkreten Kriterien und die Umsetzung in den einzelnen Unternehmen variieren, plant die Regierung, den Anteil der Telearbeit bis 2030 auf durchschnittlich über 60 % in Unternehmen zu erhöhen.

Die Politik der japanischen Regierung zur Einführung von Telearbeit ab 2025: Wie wird sich das tatsächlich ändern?

Für welche Unternehmen gilt die Pflicht zur Telearbeit?

Zu den "Unternehmen, für die die Pflicht zur Telearbeit gilt", gehören öffentliche Einrichtungen, Großunternehmen (mit 500 oder mehr Mitarbeitern) und öffentliche Einrichtungen unter der Verwaltung lokaler Behörden, sowie über 300.000 kleine und mittlere Unternehmen im ganzen Land. Ab April 2025 werden zunächst Einrichtungen der Regierung und Anbieter öffentlicher Dienstleistungen die Politik umsetzen, während Groß- und Mittelunternehmen ab 2026 schrittweise folgen. Insbesondere öffentliche Einrichtungen in Großstädten wie Tokio, Osaka und Nagoya verpflichten ab 2025 mindestens drei Tage pro Woche zur Telearbeit.

Die Politik der japanischen Regierung zur Einführung von Telearbeit ab 2025: Wie wird sich das tatsächlich ändern?

Wie werden die Tage für die Telearbeit festgelegt?

Die Pflicht zur Telearbeit basiert auf dem Ziel, mindestens drei Tage pro Woche Telearbeit zu ermöglichen, wobei die "Berechnungsmethode für Telearbeitstage" von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann. Beispielsweise können Beamte der lokalen Behörden drei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten, während interne Teams wie die IT- oder Personalabteilung je nach Aufgabenstellung möglicherweise bis zu fünf Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten. Im Gegensatz dazu sind Produktionsunternehmen mit Werkhallen möglicherweise stärker eingeschränkt, und in einigen Fällen werden sie als "funktionale Telearbeit" eingestuft, die nicht der Pflicht unterliegt.

Welche Bedingungen müssen Unternehmen erfüllen, um Telearbeit anzubieten?

Es gibt drei wesentliche Bedingungen, die Unternehmen erfüllen müssen, um Telearbeit anzubieten:

  • Aufbau einer Sicherheitsinfrastruktur: Zum Schutz der persönlichen Daten der Mitarbeiter und der Unternehmensdaten ist eine zweistufige Authentifizierung (2FA) beim Zugriff auf das interne Netzwerk (Unternehmenserver) obligatorisch.
  • Richtlinien zur Entschädigung für Ausrüstung: Laptops, Monitore und andere Geräte, die vom Unternehmen bereitgestellt werden, sollten grundsätzlich nach mindestens einem Jahr Nutzung ausgetauscht werden (z. B. Unterstützung für den Kauf eines neuen Laptops ab 2025 mit einer maximalen Förderung von 300.000 Yen).
  • Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung: Die Installation eines elektronischen Systems zur Erfassung der Anwesenheit (e-Attendance) ist obligatorisch. Um unbefugte Kündigungen während der Telearbeit und Manipulationen der Arbeitszeiten zu verhindern, wird auch ein System zur automatischen Bildschirmaufzeichnung und Analyse der Arbeitsbelastung empfohlen.

Wie verändert sich die betriebliche Sozialleistung durch Telearbeit?

Die Einführung von Telearbeit führt zu einer deutlichen Veränderung der Struktur der betrieblichen Sozialleistungen. Insbesondere ab 2025 werden folgende Veränderungen zunehmen:

  • Überarbeitung des Versicherungssystems für Reisekosten: Je nach Anzahl der Telearbeitstage werden bis zu 5.000 Yen pro Monat als Versicherung für Reisekosten erstattet (z. B. 15.000 Yen pro Monat bei drei Tagen Telearbeit pro Woche).
  • Telearbeitsbezogene Sozialleistungen: Unternehmen werden "Punkte für Telearbeit" anbieten, die zusätzlich zu den bestehenden Leistungen gewährt werden. Es ist geplant, 25 % mehr Punkte für Mitarbeiter zu vergeben, die weniger als 300.000 Yen pro Jahr verdienen.
  • Erweiterte Unterstützung für die Betreuung von Familien: Mitarbeiter, die Kinder betreuen oder ältere Angehörige pflegen müssen, erhalten bis zu 80.000 Yen pro Monat als Unterstützung für die Betreuung im Homeoffice (Stand 2025, einschließlich Steuerabzug).

Häufig gestellte Fragen

F. Werden Mitarbeiter während der Telearbeit überwacht, z. B. bei Aktivitäten außerhalb der Arbeit (z. B. Kochen, Ausgehen)? A. Die Überwachung ist streng eingeschränkt. Es ist gesetzlich verboten, Mitarbeiter während der Telearbeit bei Aktivitäten außerhalb der Arbeit zu überwachen. Das elektronische System zur Erfassung der Anwesenheit wird nur zur Erfassung von Arbeitsbeginn und -ende sowie zur Berechnung der Arbeitsbelastung verwendet. Einige Unternehmen betreiben jedoch ein KI-basiertes System zur Messung der Konzentrationsfähigkeit, für dessen Nutzung eine ausdrückliche Zustimmung und Offenlegung von Informationen erforderlich sind.

F. Gilt die Pflicht zur Telearbeit auch für kleine und mittlere Unternehmen? A. Für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern gilt die Pflicht. Die Umsetzung erfolgt jedoch schrittweise durch die Einreichung eines "Plans" und eine anschließende "Bewertung der Umsetzung". Im Jahr 2025 liegt die durchschnittliche Telearbeitsquote in kleinen und mittleren Unternehmen bei etwa 40 %. Die Regierung gewährt Zuschüsse von bis zu 200 Millionen Yen pro Jahr, um diese Unternehmen bei der Einführung zu unterstützen.

F. Ist das Unternehmen haftbar, wenn während der Telearbeit ein Unfall passiert? A. Das Unternehmen ist für Unfälle im Zusammenhang mit der Arbeit, die während der Telearbeit passieren (z. B. Computerdefekt, Stromprobleme), haftbar. Insbesondere ist es obligatorisch, bei einem Defekt der Ausrüstung während der Telearbeit innerhalb von 24 Stunden einen Batteriewechsel oder eine Reparatur durchzuführen. Das Unternehmen muss außerdem innerhalb von drei Tagen nach einem Unfall einen Bericht einreichen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Ab April 2025: Einführung der Pflicht zur Telearbeit von mindestens drei Tagen pro Woche für öffentliche Einrichtungen und Großunternehmen.
  • Die Pflicht zur Telearbeit gilt für über 300.000 Unternehmen, darunter öffentliche Einrichtungen und Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern.
  • Der Aufbau einer Sicherheitsinfrastruktur, Richtlinien zur Entschädigung für Ausrüstung und die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung sind wesentliche Voraussetzungen für Unternehmen.
※ Detaillierte Informationen zu Antragsformularen und Verfahren zur Beantragung von Zuschüssen finden Sie auf der offiziellen Website des japanischen Ministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.mhlw.go.jp). Dort sind auch deutschsprachige Anleitungen verfügbar.

Häufige Fragen

2025년부터 일본 정부의 재택근무 정책은 어떤 곳에 적용되나요?
재택근무 의무화는 공공기관, 직원 500인 이상 대기업 및 지방자치단체 산하 공공기관을 포함한 곳에서 우선적으로 시행됩니다. 수도권의 공공기관은 2025년부터 주 3일 재택근무를 의무화합니다.
일본의 재택근무 의무화는 언제부터 단계적으로 시행되나요?
2025년 4월부터 정부 기관과 공공 서비스 제공 기관이 먼저 정책을 시행하며, 대기업들은 2026년부터 단계적으로 따르게 됩니다. 궁극적으로는 2030년까지 기업의 평균 재택근무 비율을 60% 이상으로 높이는 것을 목표로 합니다.
재택근무 일수는 어떻게 정해지며, 모든 기업이 동일한가요?
기본적으로 주 3일 재택근무를 목표로 하지만, 세부적인 운영 방식은 기업마다 다릅니다. 예를 들어, 지방 공무원은 주 3일 재택근무가 가능하지만, IT 부서 같은 내부 팀은 업무에 따라 주 5일까지 재택근무를 할 수도 있습니다.
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